Service » Umgemeindung

In unserer sächsischen Landeskirche gilt das Territorialprinzip. Dort, wo sich Ihr Hautpwohnsitz befindet, gehören Sie auch zur Kirchgemeinde. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, zu einer anderen Kirchgemeinde zu gehören. Der Kirchgemeindewechsel geschieht durch die Umgemeindung. Man stellt einen Antrag auf Umgemeindung an die Kirchgemeinde, zu der man gehören möchte.

Wenn Sie an einer Umgemeindung interessiert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei, das Pfarramt.

Antrag auf Umgemeindung (DOCX)

Antrag auf Umgemeindung (PDF)